Als Kfz-Prüfstelle bieten wir einen umfassenden Service für Fahrzeugänderungen. Unser Ziel dabei: Ihnen eine schnelle, effiziente und sichere Abnahme und Eintragung zu ermöglichen – ganz ohne Terminvereinbarung

Bei der Montage von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist i. d. R. eine sog. Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich. Je nach Art der Modifikation muss die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS), einen amtlich anerkannten Prüfer (aaP) oder einen Technischen Dienst erfolgen.

Änderungsabnahme: Service und Ablauf – flexibel und unkompliziert

Ohne Voranmeldung einfach vorbeikommen: Unser Service ist so konzipiert, dass Sie direkt vor Ort Ihr Fahrzeug prüfen lassen können. Das ermöglicht Ihnen eine schnelle Abwicklung, ohne auf Terminvereinbarungen oder individuelle Beratungsgespräche warten zu müssen. Wir unterstützen mit einer Änderungsabnahme z. B. bei:

  • Modifikationen der Motorleistung (Motortuning)
  • Anpassungen des Geräuschpegels (z. B. durch den Einbau eines Sportauspuffs)
  • Änderungen an der Bremsanlage
  • Karosserieanpassungen (z. B. durch Anbauteile wie Spoiler)
  • Montage von Rad-/Reifenkombinationen, die nicht in der Fahrzeuggenehmigung aufgeführt sind
  • Anpassungen am Fahrwerk (wie eine Tieferlegung)
  • Modifikationen an der Abgasanlage

Voraussetzungen für eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO

Damit unsere Prüfingenieure Ihre Änderungsabnahme positiv abschließen können, sind an die Gutachten sowie an die Begutachtung bestimmte Auflagen und Bedingungen geknüpft:

  • Das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich).
  • Die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden.
  • Das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein.

Effizienter Prüfprozess

Unsere Prüfverfahren garantieren, dass alle Änderungen an Ihrem Fahrzeug vom Teilegutachten bis zur EG-Genehmigung fachgerecht erfasst und dokumentiert werden. Jedes Detail wird präzise geprüft, sodass Sie aussagekräftige Gutachten mit allen relevanten Informationen erhalten und vor diesem Hintergrund rechtssicher durch den Straßenverkehr kommen.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Die Rolle der StVZO

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bildet die rechtliche Basis für alle Änderungen an einem Fahrzeug. Jede bauliche Veränderung – ob Umbauten, Tuning oder den Einbau neuer Fahrzeugteile – muss den strengen Auflagen der StVZO entsprechen. Dabei ist in den §§ 13 (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung, kurz: EG-FGV) und 15 sowie 19 und 21 (StVZO) festlegt, welche Änderungen zulässig sind und welche Prüfungen erfolgen müssen.

Definition: Änderungsabnahme

Die Änderungsabnahme ist ein behördlich vorgeschriebener Prüfprozess, um bauliche Änderungen an einem Fahrzeug zu begutachten und einzutragen. Ziel der Änderungsabnahme ist das Sicherstellen aller Umbauten, Tuningmaßnahmen, Einbauten oder Nachrüstungen nach den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Rahmen dieses Prozesses wird das Fahrzeug von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur wie in unserer Kfz-Prüfstelle in Kleinenbroich begutachtet. Dabei werden sämtliche technische Dokumente, wie Teilegutachten, ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder EG-Genehmigungen, überprüft, um die Verkehrssicherheit und die Erhaltung der Betriebserlaubnis zu gewährleisten. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Änderungsabnahme bescheinigt und die vorgenommenen Änderungen können verbindlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Wichtig: Eine Änderungsabnahme ist nicht immer zwingend für eine Änderung am Fahrzeug notwendig. Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des installierten Zubehörs keine Abnahmepflicht für das spezifische Fahrzeugmodell vorsieht, kann das Mitführen der entsprechenden ABE als ausreichender Nachweis dienen.

Dokumentation und Eintragung von Teilegutachten

Bedeutung des Teilegutachtens

Ein zentrales Dokument bei der Änderungsabnahme ist das Teilegutachten. Es bescheinigt den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen und enthält wichtige Informationen zu Teilenummern, Bauteilvorgaben und Auflagen. Ein Teilegutachten ist eine ausführliche Prüfung und Dokumentation, die für die Eintragung von Fahrzeugteilen erforderlich ist, während eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) es ermöglicht, ein Fahrzeugteil ohne zusätzliche Abnahme zu nutzen.

Definition: ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) gibt es sowohl für Fahrzeuge als auch für einzelne Fahrzeugteile. Bei einem Fahrzeugteil ist sie ein behördlich erteiltes Zulassungsdokument, das bestätigt, dass ein bestimmtes Fahrzeugteil unter festgelegten Bedingungen serienmäßig eingebaut werden darf. Sie gewährleistet, dass das betreffende Bauteil alle technischen, sicherheitsrelevanten und umweltbezogenen Anforderungen gemäß der StVZO erfüllt. Während die ABE nur für zugelassene Teile gilt, deckt ein Teilegutachten auch individuelle Umbauten ab, die nach dem Einbau abgenommen werden müssen. Eine gültige ABE kann auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, um die ABE nicht dauerhaft mitführen zu müssen.

EG-Genehmigung und Teilegenehmigung

Neben dem Teilegutachten ist die EG-Genehmigung ein wichtiges Zulassungsdokument, das den europaweiten Einsatz bestimmter Fahrzeugteile ermöglicht. Diese Genehmigung ergänzt die allgemeine Betriebserlaubnis und stellt sicher, dass auch grenzüberschreitende Änderungen rechtlich anerkannt werden. Beide Genehmigungsarten bilden die Grundlage für die verbindliche Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere.

Technische Umbauten und Tuningmaßnahmen

Fahrzeugtuning und Leistungssteigerung

Fahrzeugtuning umfasst nicht nur optische Verbesserungen, sondern auch technische Anpassungen, die zu einer Leistungssteigerung führen können. Ob Einbau eines leistungssteigernden Chips, Umbau von Spoiler oder andere Veränderungen am Auto – alle Tuningmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen geprüft. So wird gewährleistet, dass jede Änderung den gesetzlichen Bestimmungen nach StVZO entspricht und die Betriebserlaubnis erhalten bleibt.

Umbauten, Umrüstung und Nachrüstung

Umbauten und Umrüstungen können verschiedene Fahrzeugteile betreffen, etwa den Einbau neuer Sitze oder die Nachrüstung spezieller Bauteile. Unser Service dokumentiert jeden Einbau präzise, sodass die Verbindung zwischen den verbauten Fahrzeugteilen und den Prüfzeugnissen eindeutig nachvollziehbar ist. Auch der Anbau von Bauteilen, etwa im Rahmen von Sonderrädern oder Sportfahrwerksystemen, wird fachgerecht geprüft.

Rad-Reifen-Kombination und Sportfahrwerksysteme

Eine optimal abgestimmte Rad-Reifen-Kombination sorgt nicht nur für eine ansprechende Optik, sondern auch für verbesserte Fahreigenschaften. In Kombination mit einem Sportfahrwerksystem kann die Leistung Ihres Fahrzeugs spürbar gesteigert werden. Unsere Prüfingenieure erfassen alle Details, sodass die vorgenommenen Änderungen im Prüfzeugnis dokumentiert und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können.

Tieferlegung und Scheinwerferanpassungen

Die Tieferlegung eines Fahrzeugs und der Einbau moderner Scheinwerfer gehören zu den beliebten Umbauten, die den optischen und funktionalen Aspekt Ihres Autos verbessern. Unsere fachgerechte Prüfung stellt sicher, dass diese Maßnahmen nicht nur die Optik, sondern auch die Sicherheit und Zulässigkeit im Straßenverkehr erfüllen.

Sicherheit und Betriebserlaubnis

Verhinderung des Erlöschens der Betriebserlaubnis

Fehlerhafte Umbauten oder unvollständige Dokumentationen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs führen. Unsere detaillierte Dokumentation in Verbindung mit Prüfzeugnissen, Teilegutachten und Bauartgenehmigungen, sichert die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen. Somit sind Sie bei Verkehrskontrollen bestens gewappnet.

Technische Details und Dokumentation

Erfassung von Bauteilen und Teilenummern

Von Teilenummern bis Bauteilvorgaben: Bei jeder Änderung werden sämtliche Fahrzeugteile exakt erfasst. Diese Informationen bilden die Grundlage für das Prüfzeugnis, das als verbindliches Dokument in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird. Eine lückenlose Dokumentation ist dabei wichtig, um die Verbindung zwischen den tatsächlichen Umbauten und den gesetzlichen Vorgaben herzustellen.

Praxisbeispiele aus dem Alltag

Leistungssteigerung durch Tuning

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht, wie eine gezielte Leistungssteigerung in Verbindung mit Fahrzeugtuning realisiert werden kann. Bei einem Fahrzeug wurden umfangreiche Umbauten vorgenommen, die von der Optimierung der Rad-Reifen-Kombination bis zum Einbau eines leistungssteigernden Chips reichten. Alle Maßnahmen wurden durch ein gültiges Teilegutachten und eine EG-Genehmigung abgesichert. Das abschließende Prüfzeugnis dokumentiert jeden Schritt und garantiert, dass die Betriebserlaubnis erhalten bleibt.

Umbauten für Sonderräder und moderne Scheinwerfer

In einem weiteren Fall wurde ein Fahrzeug mit Sonderrädern und modernen Scheinwerfern versehen. Die Änderungen betrafen sowohl optische als auch technische Aspekte. Nach einer gründlichen Prüfung durch einen unserer Sachverständigen wurde ein detailliertes Prüfzeugnis erstellt, das den Einbau aller Bauteile bescheinigt. 

Aktualität und Zukunftssicherheit

Regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften

Die gesetzlichen Vorschriften, wie sie in der StVZO festgelegt sind, unterliegen ständigen Aktualisierungen. Unsere Prüfingenieure informieren sich fortlaufend über neue Regelungen und passen unsere Prüfverfahren entsprechend an. So stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug stets den neuesten Sicherheits- und Zulassungsstandards entspricht.

Was kostet eine Änderungsabnahme bei der Prüfstelle Thiel?

Die Kosten für eine Änderungsabnahme hängen vom Umfang der Prüfung und den vorliegenden Dokumenten ab. Sind alle erforderlichen Unterlagen, wie Teilegutachten oder ABE, vorhanden, kann die Abnahme in der Regel schnell und kostengünstig durchgeführt werden. Sollten zusätzliche Recherchen oder weiterführende Prüfungen notwendig sein, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch weiter. 

💡 Hinweis: Nicht jede Änderungsabnahme muss sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ob eine unverzügliche Eintragung bei der Zulassungsstelle erforderlich ist oder ob sie erst “bei der nächsten Befassung” erfolgen kann, vermerken wir in Ihrem Untersuchungsbericht. Bis dahin muss der Änderungsnachweis stets im Fahrzeug mitgeführt werden.