Sie wurden von der Polizei oder der Straßenverkehrsbehörde aufgefordert, Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen? Ihre Mängelkarte gibt vor, dass Mängel beseitigt und anschließend geprüft werden müssen? Kein Problem – wir übernehmen das für Sie.

Schnell, zuverlässig und ohne lange Wartezeiten: Unsere KÜS-Prüfingenieure bestätigen Ihnen die Mängelbeseitigung nach erfolgreicher Prüfung. Kommen Sie einfach in unsere Prüfstelle in Korschenbroich – wir helfen Ihnen weiter.

So funktioniert es:

✔ Mängel beheben lassen (falls nötig)

✔ Fahrzeug bei uns prüfen lassen

✔ Bestätigung für die Polizei erhalten

✔ Mängelkarte fristgerecht einreichen

Lassen Sie keine Fristen verstreichen – sonst drohen weitere behördliche Maßnahmen bis zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs.

Warum wurde eine Mängelkarte ausgestellt?

Eine Mängelkarte erhalten Sie, wenn bei einer Kontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs bestehen. Defekte Beleuchtung, abgefahrene Reifen oder andere sicherheitsrelevante Mängel können dazu führen, dass eine behördliche Prüfung angeordnet wird.

Was passiert, wenn die Mängelkarte nicht fristgerecht eingereicht wird?

Sollte die Bestätigung über die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der Polizei eingehen, wird die Zulassungsstelle informiert. Letztere kann dann

  • eine erneute Vorführung des Fahrzeugs anordnen.
  • den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

Gleiches gilt übrigens, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr verkehrssicher ist.

Gesetzliche Grundlagen zur Mängelkarte

  • §5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für zulassungspflichtige Fahrzeuge
  • §17 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge