Die wichtigste Information im Rahmen eines Schadengutachtens: Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, den Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen – und sind nicht verpflichtet, das Schadengutachten in einer Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung oder durch den Versicherer selbst erstellen zu lassen. Diese freie Wahl ermöglicht Ihnen eine unabhängige und neutrale Bewertung Ihres Schadens.

Ein unabhängiges Gutachten durch unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen stellt sicher, dass Ihr Schaden objektiv bewertet wird und alle relevanten Faktoren, wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall, korrekt berücksichtigt werden. So erhalten Sie den vollen Ersatz, der Ihnen zusteht.

Schnell, kompetent und ohne Termin: Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Unfallgutachten

Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadensregulierung, denn Ihnen soll kein finanzieller Nachteil entstehen.

Kommen Sie einfach ohne Termin in unsere Kfz-Prüfstelle. Unser erfahrenes Sachverständigen-Team erstellt Ihr Gutachten schnell, kompetent und neutral – für eine reibungslose Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Unsere Kfz-Sachverständigen bieten Ihnen einen zuverlässigen Service und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Unfallschadens.

Ihr direkter Weg zum Gutachten: Ohne Termin vorbeikommen

  • Ohne Termin: Einfach vorbeikommen, keine langen Wartezeiten
  • Schnelle Abwicklung: Kfz-Begutachtung in wenigen Schritten
  • Kompetente Beratung: Unabhängige Sachverständige an Ihrer Seite
  • Transparente Kosten: Klare Preisstrukturen für Ihr Gutachten

Warum ein Kfz-Schadengutachten wichtig ist

Nach einem Unfall benötigen Sie i. d. R. ein professionelles Schadengutachten, um Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung geltend zu machen. Ein unabhängiges Unfallgutachten dokumentiert den Unfallschaden, ermittelt die Schadenhöhe und dient als Grundlage für die Schadensregulierung.

Unser Sachverständigenbüro ermittelt den Unfallschaden umfassend und berücksichtigt alle Faktoren wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. So stellen wir sicher, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten.

Unsere Leistungen für Sie als Unfallgeschädigter:

Kfz-Schadengutachten

Ein detailliertes Unfallgutachten ist essenziell für eine schnelle und faire Schadensregulierung. Unsere Sachverständigen erstellen Ihr Gutachten schnell, präzise und neutral.

Beweissicherung nach einem Unfall

Falls es Unklarheiten beim Unfallhergang gibt, dokumentieren wir den Schaden zur Beweissicherung. Das hilft Ihnen vor Gericht oder bei der Regulierung.

Notfall-vor-Ort-Service im Rhein-Kreis-Neuss und Umgebung

Keine Zeit zu uns zu kommen? Wir bieten Ihnen im Notfall eine Vor-Ort-Begutachtung an – unkompliziert und flexibel. 

Kfz-Gutachten für alle Fahrzeugtypen

Ob Pkw, Motorrad oder Nutzfahrzeug – wir sind als erfahrene Kfz-Prüfstelle für alle Fahrzeuge Ihre Anlaufstelle bei professionellen Schadengutachten in der Nähe.

Unfall? So gehen Sie vor

Bevor es um den Sachschaden bei einem Unfall geht, ist natürlich klar: Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfall­stelle sichern. Sind Personen verletzt, rufen Sie Polizei und Rettungs­dienst. Ist es nur ein kleinerer Unfall und sind keine Personen verletzt, ist das folgende Vorgehen üblich:

  1. Unfall dokumentieren: Machen Sie Fotos vom Schaden und notieren Sie die Daten der Unfallbeteiligten.
  2. Kfz-Gutachter aufsuchen: Kommen Sie direkt zu uns oder nutzen Sie unseren Vor-Ort-Service.
  3. Schadengutachten erstellen lassen: Unsere Kfz-Sachverständigen bewerten Ihr Fahrzeug und dokumentieren den Schaden.
  4. Versicherung informieren: Mit dem Unfallgutachten setzen Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durch.

Sie sind Unfallverursacher?

Auch als Unfallverursacher ist ein Schadengutachten empfehlenswert. Kontaktieren Sie zunächst Ihre Versicherung. Sie ist für die Regulierung des Schadens weisungsbefugt. Anschließend können Sie ihr Schadengutachten von uns als freie unabhängige Prüfstelle erstellen lassen.

Wer zahlt das Kfz-Schadengutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Handelt es sich um einen selbst verschuldeten Unfall, sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren.

Wann brauche ich ein Kfz-Gutachten?

Ein Gutachten ist notwendig, wenn die Schadenhöhe den sogenannten Bagatellschaden (üblicherweise 750 EUR) übersteigt. In vielen Fällen lohnt sich eine professionelle Schadenbewertung.

Kann ich das Gutachten für eine Wertminderung nutzen?

Ja, unsere Kfz-Sachverständigen ermitteln eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs, die von der Versicherung erstattet werden kann.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten für das Schadengutachten zählen – wie bereits beschrieben – nach der Rechtsprechung zum Schadenumfang und sind grundsätzlich (mit Ausnahme der Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Zudem ermitteln unsere Sachverständigen eine eventuell eingetretene Wertminderung, sodass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Ihre Vorteile bei uns

  • Erfahrene Kfz-Sachverständige mit Expertise in Unfallgutachten
  • Unabhängige Begutachtung für faire Schadensregulierung
  • Schnelle Abwicklung und direkte Unterstützung bei der Versicherung
  • Vor-Ort-Service auf Anfrage
  • Ohne Termin einfach vorbeikommen

Ihr Fahrzeug ist in besten Händen! Vertrauen Sie auf unsere 25-jährige Erfahrung und Kompetenz für Ihr Kfz-Gutachten.

Definitionen

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, den der Geschädigte bei einem seriösen Händler oder auf dem Privatmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsste. Dabei fließen alle wertbeeinflussenden Faktoren sowie die regionale Marktsituation in die Ermittlung durch den Sachverständigen ein.

Restwert

Der Sachverständige ermittelt den Restwert unter Berücksichtigung des spezifischen Schadens sowie der regionalen Marktgegebenheiten. Die Rechtsprechung stellt klar, dass der Geschädigte sein beschädigtes Kraftfahrzeug grundsätzlich zu dem Preis veräußern darf, den ein von ihm beauftragter unabhängiger Sachverständiger als Restwert festsetzt. Es ist dabei in der Regel nicht erforderlich, höhere Ankaufspreise von spezialisierten Restwertaufkäufern nachzuweisen.

Wertverminderung (merkantiler Minderwert)

Der merkantile Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der daraus resultiert, dass ein Unfallfahrzeug bei einem späteren Verkauf im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug in der Regel einen geringeren Erlös erzielt. Dieser Minderwert wird von einem unabhängigen Sachverständigen im Gutachten ausgewiesen – dies gilt auch für ältere Fahrzeuge.